Kooperation: Das Schweizer Modell:
Trotz unerschiedlicher Sprachen ein gemeinsamer Erfolg
Aus dem Inhalt:
Wir erörtern mit Ihnen die wichtigsten Bausteine bei Begründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Zweckbestimmung
Der gemeinsame Zweck ist die Grundlage jeder erfolgreichen Kooperation. Von der Zielerrreichung und Weiterentwicklung dieses gemeinsamen Zwecks ist der Erfolg der Kooperation abhängig. Die Besinnung auf den gemeinsamen Zweck hilft natürlicherweise auftretende Konflikte zu beseitigen und den Mehrwert der Kooperation zu fördern. Trennungen fallen leichter, wenn der Grund für die Trennung die Nichterreichung des gemeisamen Zweckes ist, nicht das Verhalten eines der Partner.
Aus diesem Grund ist es wichtig vor Beginn einer Kooperation und vor der Vertragsgestaltung den gemeinsamen Zweck zu definieren. Somit wird klar welche Rollenerwartung die Partner voneinander haben. Die geschriebene Definition im Vertrag wirkt als Anker und Hilfsmittel auf dem Weg zu dem persönlichen und wirtschaftlichen Erfolg der beruflichen Unternehmung.
Gesellschaftanteile
- Ist die Nullgesellschaft noch möglich und nötig?
- Abgrenzung zum Arbeitsvertrag
- Risiken für den Seniorpartner und Juniorpartner
Gewinnverteilungsmodelle
- Verteilung pauschal nach Köpfen
- Verteilung entsprechend der Gesellschaftsanteile
- Verteilung entsprechend der eingebrachten Beiträge (Arbeit, Kapital, Marketing etc)
- Verteilung nach Umsatz, etc
Ausscheidensregelungen
- Tod, Krankheit, Kündigung
Abfindungsregelungen
- mit und ohne Konkurrenzschutz
- mit und ohne Nachfolger
Referentin:
Stefanie Pranschke-Schade,
Rechtsanwältin und Mediatorin,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Kanzlei Broglie, Schade & Partner GBR, Wiesbaden, München, Berlin
|