Zahnärztlich-ärztlicher Gemeinschafts-Workshop
Geht das überhaupt?
Gesetzgeber und Sachverständigenrat sehen Haus-/ Fachärzte und Zahnärzte als Kooperationspartner - therapeutisch, räumlich, durch Patientenakte, unternehmerisch!
Ziel des Seminars:
Der Medizinrechtler Rechtsanwalt H.-J. Schade, Wiesbaden, zeigt auf, wie durch Überalterung, demographischen Wandel und Nachwuchs-Engpässe die Gesetzgebung und die kommunale Gesundheitspolitik Haus-, Fach- und Zahnärzten durch intersektorale Verträge, kommunal unterstützte, wohnortnahe, gemeinsame Standortstrukturen, die die einzelnen Praxisstandorte ergänzen und durch medizinisch-unternehmerische Kooperationsgemeinschaften zusammen wachsen lassen.
Aus dem Inhalt:
- Intersektorale, lokale Zusammenarbeit mit gemeinsamer Patientenakte - Forderung des Sachverständigenrates bei chronischen Krankheitsbildern am Beispiel oraler Medizin bei Diabetikern
- Hausarztverband fordert massiv überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit 8-12 Hausärzten, die neben ihrem alten Praxisstandort in ergänzenden, zentralen Dienstleistungszentren zusammen arbeiten
- Warum Zahnärzte für Prophylaxe und alle innovativen Selbstzahlerbereiche einen Zusatzstandort für Diagnostik und Therapie zusammen mit Haus- und Fachärzten nutzen sollten
- Entwurf des Hessischen Krankenhausgesetzes - § 21 - "Gesundheitskonferenz"; Kommunen sollen umfassende lokale, interdisziplinäre, ambulant-stationäre Versorgungsabläufe anstoßen und unterstützen; ergänzende Gesundheitsimmobilien initiieren
- Rechtliche, steuerliche und unternehmerische Möglichkeiten, als Ärzte und Zahnärzte im Rahmen medizinischer Kooperationsgemeinschaften und sonstiger Rechtsfiguren zusammen zu arbeiten, bspw. Bildung einer gemeinsamen MVZ-Genossenschaft
Referent:
H.-J. Schade,
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Kanzlei Broglie, Schade & Partner GBR, Wiesbaden, München, Berlin
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