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Freiberufliche fachärztliche Zukunft durch Zusammenarbeit mit fachgleichen Kollegen und Krankenhaus-Fachabteilung langfristig und erstragsstabil mit verbesserter Lebensqualität absichern


Ausgabe 6-7/09
Angst zu verlieren

Viele Fachärzte haben Angst davor, von Krankenhäusern aufgesogen zu werden und ihre Freiberuflichkeit gegenüber vom Krankenhaus gesteuerten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu verlieren.

Das regionale Platzhirsch-Modell

Die nachfolgende Konzeption zeigt, wie sich in ein oder zwei Planungsbereichen einzelne, größere, fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften konservativer und operativer/ diagnostischer Fächer bilden können, die eine extrem hohe Marktmacht entwickeln können. Allein diese haben im Markt bereits eine größere Gewichtung im Vergleich zur Einzelpraxis oder kleinen Berufsausübungsgemeinschaft.

Preisgünstig Organisations- und Verhandlungskompetenz einkaufen

Entscheidet sich aber eine solche Arztgruppierung zur Zusammenarbeit mit einer Dienstleistungsgemeinschaft von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Abrechnungsspezialisten einer PVS, die ggf. auch die Interessen konkurrierender, fachgleicher Berufsausübungsgemeinschaften außerhalb des geographischen Einzugsbereiches wahrnehmen und bündeln, entstehen ein geringerer Verwaltungsaufwand, höhere Zeitfreiheit für die unternehmerischen Initiativärzte und eine monopolartige Macht der organisatorisch verbundenen, ggf. gemeinsam verwalteten, aber juristisch getrennten, fachgleichen, überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Krankenkassen im Verhandlungsbereich über Direktverträge und in der Zuweisung und der Zusammenarbeit mit Krankenhausabteilungen der Region.

Fachärztlicher Martkführer sein

Wer als Erster in der Lage ist, fachärztliche fachgleiche Machtstrukturen zu bündeln, wird als Gewinner die Versorgungslandschaft in den nächsten 15 Jahren prägen.

Nur wenn es den Fachärzten einer Region gelingt, sich aus ihrer Kleinteiligkeit zu befreien und ihre Kräfte unternehmerisch zu bündeln, haben sie eine - hier aber dann extrem erfolgreiche - Zukunft mit höherem Einkommen, besserer Lebensqualität und einer in sich wesentlich verbesserten, konservativ-ambulant, operativ, diagnostisch verbesserten Versorgungsstruktur.

Krankenhaus-Facharztkompetenz auf Teilzeitbasis integrieren

Gleichzeitig können auch Krankenhaus-Oberärzte im niedergelassenen Bereich mit Nebentätigkeitsgenehmigungen als Angestellte tätig sein, so dass auch alle Krankenhaus-Kompetenzen dem niedergelassenen Bereich kraft seiner Zuweisungsmacht durch Kooperationswilligkeit des Krankenhauses zur Verfügung stehen.

Bisherige Individual-Praxisstruktur mit ergänzender Berufsausübungsgemeinschaft kombinieren

Die später dargestellte Möglichkeit, die bisherigen, tradierten Praxisstrukturen mit alter Steuernummer und diskreter, persönlicher Steuererklärung aufrecht zu erhalten und dennoch im Außenverhältnis mit einer ergänzenden Berufsausübungsgemeinschaft die Kräfte zu bündeln, also das "Kombinationsmodell" ist hier die Lösung.

Praxisgemeinschaft "Paradox"

Im Kombinationsmodell bleiben im Wesentlichen alle Strukturen wie Personal, Kredite, Eigentumsrecht, Expansionsmöglichkeiten pro Standort erhalten. Im Außenverhältnis zur gemeinsamen Behandlung der arbeitsteiligen Versorgung bedient man sich der mit Zuschlägen in der Abrechnung versehenen überörtlichen vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis.

Damit kombiniert man Individualität von Kosten und Gewinn/ Umsatzstrukturen mit den machtvollen Strukturen gemeinsamer QM-Strukturen, arbeitsteiliger Funktionen ambulant konservativ, operativ, stationär und gewinnt über die koordinierende Dienstleistungsgesellschaft für den betrieblich-organisatorischen Bereich eine Art monopolartige Kontrolle über einen Großraum, der oft identisch mit dem einer Krankenhausgruppe mit zwei oder drei regionalen Krankenhaus-Standorten ist.

Wer übernimmt zuerst die Initiative? Fachärztlich freiberuflicher ambulanter Sektor oder Krankenhaus MVZ?

Immer häufiger prüfen Krankenhäuser, ob sie mit eigenem MVZ fachärztlich im ambulanten Sektor tätig sein wollen. In einem MVZ können die Krankenhäuser oft konservative Betreuung, ambulante und stationäre Behandlung und poststationäre Versorgung aus einer Hand gegenüber dem Patienten anbieten.

Diese Angebote sind für Patienten und deren gesetzlich Krankenversicherer attraktiv. Die Krankenkassen prüfen daher im Wettbewerb selbst, ob es freiberufliche Gruppierungen in Facharztsegmenten gibt, die eine solche Versorgungsstruktur mit wohnortnaher Versorgung und stationärem Aufenthalt / Rehabilitation und Pflege kombinieren können, um in Direktvertragslösungen die Versichertenzahl zu steigern.

Feminisierung vieler Facharztberufe und geänderte Bedürfnisse des männlichen Facharztnachwuchses verlangen ein Verlassen kleinteiliger Praxisstrukturen

Der Facharztsektor auf dem Lande und in sozial schwachen Ballungsgebieten steht in einer Veränderungsphase, weil der ärztliche Nachwuchs diese Rollenfunktion soziologisch ablehnt.

In vielen Fächern wie Gynäkologie, Augenheilkunde, Dermatologie, HNO-Heil-kunde sind 60% und mehr der sich niederlassenden Fachärzte Frauen.

Generell erwünscht: Familienfreundliche Aspekte der ambulanten Tätigkeit
  • Planbarkeit und Absprache der Arbeitszeiten, insbesondere im Rahmen von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Anpassung der Urlaubszeiten an Schulferien und Feiertage
  • Anpassung der Sprechzeiten an Schulstundenpläne und Freizeitaktivitäten der Kinder
  • Geregelte Arbeitszeiten, selten Dienst an Feiertagen und Wochenenden
  • Besserer Verdienst als in der Klinik - unterschiedlich je nach Fachgebiet und Standort
  • Abgabe von Diensten an Bereitschaftspraxen/ Notdienstzentralen/ Vereinbarungen mit Krankenhäusern
  • Mitnahme des Kindes in die Praxis, z. B. separater Raum für Hausaufgaben, Stillen, Spielen
  • Schaffung eines ambulant-stationär betriebenen Kindergartens, der auch nachts und am Wochenende zusammen mit Krankenhaus und Kommune für Gesundheitsberufe und deren Kinder geschaffen ist
  • Splitten der Arbeitszeiten - Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen, Bürokratie nach dem "zu Bett brinen".

Veränderungsprozesse zulassen

Die Konsequenzen sind, dass variable Lösungen von Voll- und Teilzeitfunktionen nicht in einer Einzelpraxis bzw. kleinen Ehepaar-Gemeinschaftspraxis möglich sind. Dem ärztlichen Nachwuchs geht es um eine Kombination von Berufstätigkeit in Klinik und Praxis. Dies ist nach neuem Recht möglich, verlangt aber auch eine Veränderung des Denkens bei Chefärzten und Verwaltungsleitern von Kliniken.

Auf die gebündelte Zuweisungsmacht kommt es an

Gegenüber einzelnen Praxen wird sich eine Klinik-Hauptabteilung nicht bewegen. Anders ist es, wenn ein Verbund von fünf bis neun Fachärzten oder ein Verbund von drei Facharztgruppen mit ca. 20 Niederlassungen solche Wünsche gegenüber dem Krankenhaus äußert.

Berufsausübungsgemeinschaften müssen mit Krankenhäusern und Kommune über Rahmenbedingungen sprechen

Es gilt, mit der Kommune Konzepte zu entwickeln, dass eine wohnortnahe Versorgung für die Bevölkerung sichergestellt ist und Arzt-Ehepaare dennoch folgende Vorteile nutzen können

  • alle weiterführenden Schulen vor Ort mit Ganztagsbetreuung einschließlich Mittagsverpflegung
  • Angebote für Kinderbetreuung
  • Hausaufgaben- und Ferienbetreuung

Neuordnung freiberuflicher Tätigkeit unvermeidbar

Das Ergebnis ist, der männliche und weibliche ärztliche Nachwuchs ist nicht mehr bereit, bisherige freiberufliche Einzelpraxisstrukturen zu übernehmen, insbesondere nicht im ländlichen Raum und in einer sozial schwachen Ballungsgebiets-Umfeldsituation. Man sucht eine neue Form der Tätigkeit, ohne Investitionsrisiken und mit neuen Ablaufstrukturen und eine Verbindung zu den Weiterbildungsstrukturen einer Klinik.

Auf die neuen beruflichen/persönlichen Bedürfnisse des ärztlichen Nachwuchses achten

Dies ist dann möglich, wenn sich aktive fachärztliche Initiativärzte entschließen, diesen Fachärztinnen oder investitionsskeptischen, männlichen Kollegen eine Funktion als Partner ohne Kapital / angestellter Arzt anzubieten. Jede Form von Expansion von Fachärzten verlangt, Nachwuchsbedürfnisse zu erkennen und zu lösen.

Das Modell der Zukunft ist deshalb, dass die nächste Arztgeneration an zentralen Standorten eines ländlichen Gebietes oder eines sozial schwachen Ballungsgebietes wohnt und zur Arbeit in gut organisierte Infrastrukturen fährt und dabei eine halbe Stunde Fahrt, ggf. auch die Verbindung zwischen 20 und 40 Kilometern in Kauf nimmt.

Wohnen und Arbeiten fällt auseinander

Damit fallen Arbeit und Wohnen in Zukunft auseinander. Dennoch kann eine wohnortnahe Versorgung aufrecht erhalten werden, weil es ggf. auch nur zu einer Konzentration von Fachärzten an gewissen Zentralstandorten mit Gesundheitsimmobilien am Krankenhaus oder von der Kommune unterstützt im Zentrum eines geographischen Einzugsgebietes kommt.

Patienten individualisiert zum Arzt bringen

Vom Gesetzgeber vorgesehene und geförderte, individuelle Patienten Bring- und Holdienste mit Sammeltaxis stellen sicher, dass jeder Bürger seinen gewünschten Facharzt weiterhin erreichen kann.

Abgabe frühzeitig neuartig planen

Fachärzte, die eine Praxisabgabe planen, müssen erkennen, dass sie ihre Praxis nur dann veräußern können, wenn sie gleichzeitig in der Lage sind, frühzeitig ihre eigene Struktur so anzupassen, dass sie in eine neuartige Berufsausübungsgemeinschaft mit Arbeitsteilung und mit externen Organisationshilfen integriert ist.

Damit wird die Praxisabgabe kein punktuelles Ereignis, das die Neuordnungsstruktur dem ärztlichen Nachwuchs überträgt, sondern verlangt die vorherige Mitwirkung und Partnerschaft mit niedergelassenen Ärzten der gleichen Fachrichtung, die eine größere Gruppe bilden, in der sich der Abgeber mit dem Ziel der Abgabe und frühzeitiger Einbringung des Personals integriert, so dass die Funktion ohne Schwierigkeiten ggf. mit Teilzeit-Angestellten besetzt werden kann.

Abgabeplanung verlangt Integration der Abgabepraxis in wachstums- orientierte Berufsausübungsgemein- schaft oder MVZ unternehmerischer Ärzte, die nachwuchsgerechte Arbeitsplätze gewährleisten

Die überwiegende Mehrzahl der jährlich rund 7.000 Praxisabgaben muss somit erkennen, dass das tradierte Übernahmemodell durch den Geschlechterwechsel in Richtung Feminisierung die Rollenskepsis männlicher Kollegen gegenüber dem kleinteiligen Freiberufler-Ideal eine neue Abgabestrategie verlangt.

Sie erfordert die frühzeitige Kontaktaufnahme mit unternehmerischen fachgleichen Kollegen der Region, die es sich zum Ziel gesetzt haben, regional marktführende überörtliche fachärztliche Berufsausübungsgemeinschaften aufzubauen und mit gleichartigen fachgleichen Kollegen in einem Planungsbereich zur Bündelung von Marktmacht zu kooperieren.

Zulassungen von Krankenhausärzten mit Teilzeitfunktion ausfüllen

Da die fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften eine enge Verbindung zu Krankenhausabteilungen der gleichen Fachrichtung benötigen, von der auch in Zukunft der Nachwuchs kommt, ist eine solche Konzeption frühzeitig mit Chefärzten, Verwaltungsleitern und Kommunen zur Sicherstellung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung vorzubereiten.

Insoweit müssen Praxisabgeber früher als bisher die Zukunftsgestaltung angehen und diese mit unternehmerischen Ärzten konzipieren.

Der Praxisabgeber kann sich ggf. entscheiden als Angestellter zu drei Viertel, zur Hälfte oder zu einem Viertel auf einer entsprechenden, ihm zur Verfügung gestellten und verkauften Zulassung weiter zu arbeiten, um die Kontinuität zu wahren oder ggf. im Hinblick auf seine Altersversorgung ein weiteres Standbein zu haben.

Der Praxisübernehmer ist somit in Zukunft entweder ein unternehmerischer Kollege, der die Zulassung mit dem von ihm ausgesuchten Angestellten besitzt oder ein Krankenhaus-MVZ.

Die konkrete Nachwuchsakquisition und -integration obliegt dann den unternehmerisch Verantwortlichen einer freiberuflichen, überörtlichen, fachärztlichen Sozietät.

Entscheidend ist, ob es dem Praxisabgeber gelingt, seinen Patientenstamm zu halten und ihn mit seinem Personal in einem zeitlichen Stufenprozess - modular/ Schritt für Schritt - in die neue Struktur zu integrieren. Dies erfolgt in der Regel im Benehmen mit den in der neuen Gruppierung entstandenen Maßnahmen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Vernetzung der Praxisverwaltungs-Softwaresysteme, Schaffung einer gemeinsamen elektronischen Patientenakte, auch mit dem Krankenhaus und anderen Gruppen, Einsatz moderner Kommunikationsstrukturen.

Es sind Vorbereitungs- und Übergangszeiten von 1-3 Jahren sinnvoll und notwendig.

Die regionale Zuweisungs- und Verhandlungsmacht (Monopolstruktur) mehrerer fachärztlich-freiberuflicher BAG´s im Planungsbereich gegenüber Hausarzt-Aktivitäten, Krankenhaus und Krankenkassen

Entscheidend ist es, klar zu machen, dass sich die neue Form überörtlicher Sozietät am ehesten externer Spezialisten in den Bereichen Betriebswirtschaft, Organisation, Steuer- und Vertragsarztrecht bedient.

Diese Gruppen können im Einverständnis andere, gleichartige Gruppen in einem Planungsbereich unterstützen. Somit können sie indirekt die Willensbildung und die Verhaltensstruktur verschiedener fachgleicher Berufsausübungsgemeinschaften organisatorisch bündeln.

Damit entstehen auf der Basis von 1-2 Planungsbereichen machtvolle fachärztliche Willensbildungsstrukturen, die auf unternehmerischer Basis extrem diszipliniert und schlagkräftig sind.

Fachgleiche freiberufliche Vormachtstrukturen schaffen

Damit kann keine Krankenkasse und kein Krankenhaus an der von diesen Ärzten angebotenen Versorgungs- und Infrastruktur vorbei.

Die Macht in der Region liegt ausschließlich in der Vernetzung der jeweiligen, fachärztlichen Willensbildung auf der Basis verbindlicher und ökonomischer Infrastrukturen.

Aus diesem Grunde führt nichts daran vorbei, auf der Basis weiterhin selbständiger Standortstrukturen nach innen und nach außen unternehmerische Lösungen zu schaffen, die wesentlich verbindlicher und ökonomisch optimaler gestaltbar sind, als Absprachen auf fachlicher Berufsverband-/Stammtischebene innerhalb eines Netzes oder einer Genossenschaft.

Kombinationsmodell einer ergänzenden, fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaft auf freiberuflicher Basis - Integration fachgleicher, konservativer, operativ-ambulanter, stationärer und ggf. rehabilitativer Versorgung

Die gedanklichen Grundmuster gelten sowohl als Versorgungsstrukturen für Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte.

Die Vorteile der gemeinsamen Arbeitsteilung sind, dass Technik-Investitionen, operative oder sonstige Vorteile der einzelnen Standorte unter deren Investition angesiedelt sein können. Jeder kann sich jederzeit ohne eine Eigentumsauseinandersetzung wieder trennen.

Dennoch kann der Partner durch die arbeitsteilige Struktur auf die erhöhte Zahl von bestimmten Patienten zurückgreifen, die ihm im Rahmen der Arbeitsteilung für bildgebende Diagnostik, operative Tätigkeit, sonstige Schwerpunktbildung zur Verfügung gestellt werden. Die Parteien vereinbaren jeweilige Gewinnschlüssel für die Bewertung gemeinsam behandelter Patienten.

Dies ist deshalb wichtig, weil das neue Berufs- und Vertragsrecht eine optimale Kombination von individueller Erhaltung der jeweils gewachsenen Kosten- und Umsatzstrukturen mit individueller, diskreter Steuererklärung kombinierbar macht mit ergänzender Teilhabe an einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft ein gemeinsames Auftreten in den Bereichen Kassenarztrecht, integrierter Versorgung oder gemeinsam zu behandelnden Privatpatienten.

Die folgende Grafik verdeutlicht, dass jeder Facharzt die Patienten, die nur ihn konsultieren, weiter über die alte Praxis und die alte Steuernummer, bei der auch alle anderen Infrastrukturen angesiedelt sind, weiter abrechnen kann.

Im Anfangsstadium kann daher die ergänzende Berufsausübungsgemeinschaft ohne gemeinsame Investitionen, Strukturen, Personal und Medizintechnik auskommen. Sie greift insoweit immer auf die Infrastrukturen, die in den Altpraxen/ einzelnen Pools weiter verblieben sind, zu.



Außen gemeinsam - Innen individualisiert

Die gemeinsame Behandlung erfolgt ausschließlich in gemeinsamem Namen im Vertragsarzt- und IV-Bereich und gestattet die gemeinsame Nutzung, nur bei einem Partner angesiedelte Kompetenzen für die Patienten der Gesamtgruppe, wenn er diese Verantwortung übernimmt an seinem Standort, einem Zentral-Standort oder dadurch, dass er bestimmte Praxen nutzt.

Das gestattet eine optimal konservativ differenzierte Lösung, kombiniert mit einer operativen Lösung, Labornutzung, ebenfalls auch Integration fachärztlicher oder auch radiologischer Diagnostik.

Orthopädengruppen integrieren Radiologie mit halben Zulassungen

Keine große Radiologiepraxis wird sich dem Wunsch entgegenstellen, ggf. dem radiologischen Partner zu gestatten, Mitglied einer fachärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft im Bereich Orthopädie, Urologie, Gynäkologie (Brustkrebs etc.) zu werden, um die damit verbundene Auslastung für den Eigentümer der in Apparategemeinschaft verbundenen Radiologen zu gewährleisten.

Hinzu kommen Nutzungsmöglichkeiten von KV-Zuschlägen für Gemeinschaftspraxen, die Vorhaltung besonderer delegativer Strukturen von Versorgungsassistentinnen in den Bereichen Diabetes, Herz-Kreislaufversorgung, Betreuung von Demenzkranken, etc.

Erweiterte Diagnostik-Sprechstunde an weiteren Standorten

Da jeder Facharzt hierbei die Möglichkeit hat, an zwei weiteren Standorten der Berufsausübungsgemeinschaft bis zu 20 Stunden tätig zu sein, entsteht durch diese Möglichkeit der gemeinsamen Diagnostiksprechstunden an verschiedenen Standorten für den Patienten eine umfassende und attraktive ganzheitliche Konzeption, die durch Ärzte der Berufsausübungsgemeinschaft ergänzt wird, die ggf. zusätzlich im Krankenhaus tätig sind.

Freiberufliche Fachärzte integrieren Krankenhausärzte als Angestellte - nicht umgekehrt Das gleichberechtigte, ambulant- stationäre Verflechtungsmodell

Da auch Krankenhausärzte bis zu 13 Stunden pro Nebentätigkeitsgenehmigung auf Angestelltenzulassungen des freiberuflichen Berufsausübungssektors arbeiten können, entsteht eine machtvolle und auf Waffen- und Chancengleichheit beruhende, freiberufliche, ambulant-stationäre Verpflichtung.

Dies kann auch dazu führen, dass wegen der Attraktivität der Strukturen der freiberuflichen Managementgesellschaft das Krankenhaus Infrastrukturen wie Räume, Kommunikation, Organisation, QM, Personal in Nebentätigkeit zur Verfügung stellt, so dass auch in diesem Bereich umfassend der freiberuflichen Struktur stationäres Know-How inklusive des Know-How des Krankenhauses gegenüber Krankenkassen und dem Pharmasektor zur Verfügung steht.

Krankenhaus-Kompetenzen freiberuflich integrieren

Das bedeutet, niedergelassene Fachärzte integrieren die Kompetenzen von Krankenhausärzten in ihre freiberufliche Gemeinschaftsstruktur. Gleichzeitig können im Gegenzug alle freiberuflichen und angestellten fachärztlichen Kompetenzträger der Sozietät als Konsiliarärzte für das Krankenhaus und von der Gruppe stationär eingewiesene Patienten tätig sein. Sie erhalten daraus vereinbarte DRG-Anteile.

Das heißt, die freiberufliche überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft setzt sogar Krankenhausärzte in ihrem eigenen Namen ein, um die von der Gruppe eingewiesenen Patienten durch die zur Gruppe gehörenden Ärzte zu versorgen.

Diese Ärzte, die aus dem Krankenhaus stammen, haben damit insgesamt drei Angestellten-Verhältnisse:

  1. Hauptanstellungsverhältnis für das Krankenhaus
  2. Nebenanstellungsverhältnis für den niedergelassenen Bereich
  3. Zweite, konsiliarärztliche Nebentätigkeitsgenehmigung für das Krankenhaus für die von der Gruppe eingewiesenen Patienten.

Zusammenfassung

Die neuen Möglichkeiten der engen unternehmerischen freiberuflichen Zusammenarbeit zwischen fachgleichen Fachärzten, ggf. auch interdisziplinär und mit dem stationären Sektor stellen sicher, dass es auch in Zukunft eine freiberufliche Zukunft gibt und das gegliederte System unter Berücksichtigung der soziologischen Veränderungen beim ärztlichen Nachwuchs aufrecht erhalten werden kann.

Gleichzeitig ergeben sich durch die Spezialisierungsmöglichkeiten, die Vertregungsmöglichkeiten in der Gruppe verbesserte Chancen zur Einkommensstabilität/Erhöhung, Direktverträge mit den Kassen ohne Fallzahlbegrenzung und darüber hinaus auch Möglichkeiten, über mehr Freizeit zu verfügen. Nacht- und Bereitschaftsdienste können in der Gruppe am ergänzenden Standort Krankenhaus durch Krankenhausärzte vorgehalten werden und somit auch die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessern.

H.-J. Schade
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